Schritt 1:
Nehmen Sie via Mail oder Telefon Kontakt zu mir auf, um einen Sprechstundentermin zu vereinbaren.
In diesem Rahmen können Empfehlungen erarbeitet werden. Bei Bedarf und freier Behandlungskapazität werden weitere Termine vereinbart.
Zum ersten Termin wird die Versicherungskarte des Kindes/Jugendlichen benötigt. Einen Überweisungsschein vom Kinder- oder Hausarzt ist nicht notwendig.
Schritt 2:
Bei freier Behandlungskapazität werden nach dem Kennenlerngespräch weitere Sprechstunden/Probatorik- und Diagnostiktermine vereinbart. In der Regel handelt es sich um wöchentliche Termine. Des Weiteren sollte bereits jetzt eine Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten, Jugendämtern sowie mit (Fach-) Ärzten vereinbart werden, wenn diese notwendig ist. Ist eine Therapie aufgrund eines Störungsbildes indiziert, wird ein entsprechender Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt.
Schritt 3:
In Abhängigkeit von der jeweils gestellten Diagnose findet eine Akutbehandlung, eine Kurz- oder eine Langzeittherapie statt:
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten.
Zusätzlich können bei den Krankenkassen noch Bezugspersonenstunden beantragt werden. Das Verhältnis zwischen Therapiesitzungen für Bezugspersonen und Kindern/Jugendlichen beträgt in der Regel 1:4.
In meiner Praxis biete ich sowohl gesetzlich als auch privat versicherten Patienten Termine an.
Die Kosten für Sprechstunden, Probatorik sowie Diagnostiktermine übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Die Kosten für eine Kurzzeit- bzw. Langzeittherapie müssen vor Therapiebeginn durch die Patienten, deren Sorgeberechtigte und mich als Therapeutin beantragt werden.
Patienten, die privat oder über die Beihilfe versichert sind, bitte ich darum sich bereits vor dem ersten Kennenlerntermin bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, welches Behandlungskontingent übernommen wird.
Zudem weise ich darauf hin, dass meine Praxis in der Behandlung von PrivatpatientInnen auf Grundlage der
gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (Geltung ab 01.07.2024) abrechnet.